Köln, 12. Januar 2022 – Aufgrund der aktualisierten Coronaschutzverordnung vom 11. Januar 2022, gültig ab 13. Januar bis 9. Februar 2022, werden die Regelungen zum Sportbetrieb im KRV für diesen Zeitraum angepasst.
Zentraler Punkt: Gemeinsame Sportausübung drinnen nur nach 2G+-Regel möglich, aber Nachweis zur Auffrischungsimpfung (auch Booster-Impfung) ersetzt den zusätzlichen Test.
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